Information für die Angehörigen

Das Ableben des Ehepartners bzw. Ruhegenussempfängers erfordert von den Hinterbliebenen zahlreiche bürokratische Wege, daher nachstehend einige Tipps:

1. Beim zuständigen Standesamt den Todesfall melden und die Ausstellung der Sterbeurkunde (6 – 8 Stück) beantragen. Todesfall im Krankenhaus: Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt jener Gemeinde ausgestellt, in der sich das Krankenhaus befindet.  2. Bestattungsanstalt mit dem Begräbnis betrauen.  3. Bei kirchlichen Begräbnissen ist das zuständige Pfarramt zu verständigen.  4. Die Ehegemeinschaftsbescheinigung ist bei der Gemeinde/Magistrat – Meldeamt anzufordern.  5. Ansuchen um Zuerkennung des Witwen - Versorgungsgenusses sind zu richten an: Bundespensionsamt – Barichgasse 38, Postfach 700, 1031 Wien, BVA-Pensionsservice 050405-0 Witwenversorgungsgenuss: 60 v. H. des Ruhegenusses des Beamten (siehe auch § 15 des Pensionsgesetzes – Pensionsanspruch.

Beilagen: 1 Sterbeurkunde und Nachweis der Haushaltszugehörigkeit. 6. Antrag auf Zuerkennung des Todesfallsbeitrages des Verbandes der Zollwachebeamten Österreichs, Vordere Zollamtsstraße 5/2/206, 1030 Wien.

Antrag - klick hier